Wenn Sie in einem alten Gebäude wohnen, oder wenn Sie gerade erst eines gekauft haben, ist eine Überprüfung der elektrischen Anlage ein Eingriff, der so schnell wie möglich geplant werden muss. Auch wenn das, was Ihnen zur Verfügung steht, scheinbar perfekt funktioniert, könnte es doch Probleme verbergen, die nur ein Techniker oder eine Fachfirma wie die unsere ans Licht bringen kann. Nicht nur, dass ein elektrisches System nicht nur die Rechnungen aufbläst und Ihnen erhebliche finanzielle Strafen auferlegt, sondern wirkt es sich auch auf Ihre Sicherheit als Bewohner der Immobilie aus. Nun, dann gibt es noch einen Grund mehr die Erneuerung Ihres elektrischen Systems voranzutreiben: Steuervergünstigungen.
Steuererleichterungen von 50%.
Die Renovierung von Elektroanlagen ist eine der Maßnahmen, die von einer 50%igen Steuerermäßigung profitieren kann, wie sie vom Finanzamt im März 2016 festgelegt wurde. Sie können es für die Renovierung der Bäder nutzen. Im Anschluss an die Klarstellungen im Rundschreiben 3/E vom 2. März 2016 hat die Finanzbehörde eine neue Version des Leitfadens für Steuerermäßigungen bei der Renovierung von Gebäuden, einschließlich der Renovierung von elektrischen Anlagen, veröffentlicht.
Welche Kosten können Sie auszahlen?
Das Finanzamt hat eine detaillierte Liste erstellt, in der beispielhaft die verschiedenen Interventionen aufgeführt sind, die vom Abzug Irpef profitieren können. Darunter fallen auch die Aufwendungen für die Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen der Gebäude gemäß DM 37/2008 – ex Gesetz 46/90. Der Austausch des Systems oder die Integration in Abhängigkeit von der Konformität kostet Sie also nur die Hälfte, unabhängig davon, ob es sich um einzelne Wohneinheiten oder um Wohnungsteile handelt.
Wer kann Steuervergünstigungen beantragen?
Der Steuerabzug in Höhe von 50 % kann nicht nur von den Eigentümern einer Immobilie, sondern auch von denjenigen in Anspruch genommen werden, die über wirkliche Rechte an der Immobilie verfügen, wie z.B. Mieter, sofern sie die Kosten selbst tragen.
Wie funktioniert es?
Das Finanzamt sieht für die Dauer von zehn Jahren einen Abzug von 50 % der Ausgaben für die Renovierung vor, wobei die Obergrenze von 96.000 Euro pro Gebäude nicht überschritten werden darf.
Unsere Unterstützung
Es wird darauf hingewiesen, dass es in jedem Fall notwendig ist, um den Steuerabzug von 50 % zu erhalten, die Übereinstimmung der Eingriffe im Bereich der Elektroinstallationen mit den örtlichen Bauvorschriften zu überprüfen und wir von Idea Casa Plan werden Ihnen bei dieser Art der Bewertung behilflich sein.