Neben den staatlichen Steuerabzügen für Umstrukturierungen gewährt die Autonome Provinz Bozen Zuschüsse für die Sanierung des ersten Hauses. Lassen Sie uns in diesem Artikel gemeinsam erfahren, was die wichtigsten Anforderungen für den Zugang zum Dienst, die Zuschlagskriterien und die Höhe des Beitrags sind.
Der Beitrag
Zweck des Beitrags, der von den Provinzkassen zur Verfügung gestellt wird, ist die nicht rückzahlbare wirtschaftliche Unterstützung. Dabei handelt es sich um eine Einzellösung, die in die Kassen des Antragstellers eingezahlt wird, ohne dass eine Erstattungspflicht besteht. Die einzige vorgesehene Einschränkung ist ähnlich wie bei den Beiträgen für den Bau oder Kauf des ersten Hauses: das heißt, die soziale Bindung. Diese Einschränkung zwingt den Antragsteller, den Besitz an der Immobilie zu behalten und sie für 10 Jahre nach Erhalt der Summe nicht zu vermieten.
Wer kann die Umstrukturierungsbeihilfe beantragen?
Junge Paare und Familien können den Zuschuss beantragen, sofern sie seit mindestens fünf Jahren auf dem Territorium der Provinz wohnen und das 23 alt sind. Das Einkommen des Haushalts muss zwischen dem ersten und vierten Bereich liegen und darf gleichzeitig nicht unter dem lebensnotwendigen Minimum liegen. Die offiziellen Tabellen können vollständig im Rahmen der jeweiligen Landesvorschriften eingesehen werden. Was die Immobilie betrifft, so ist es unerlässlich, dass sie mindestens 25 Jahre alt ist.
Vergabekriterien
Wenn die Anforderungen des Bewerbers erfüllt sind, gibt es weitere Parameter (z. B. Anzahl der Kinder), die den Scoringprozess beeinflussen. Es gibt keine Mindestpunktzahl für den Zugang zu Einrichtungen, aber die Höhe des Zuschusses kann variieren. Die Rechtsvorschriften sehen zwei Referenztabellen für die Zuteilung der Umstrukturierungsbeihilfe vor: eine für Antragsteller mit einer Punktzahl von weniger als 20, die andere für Antragsteller mit einer höheren Punktzahl.
Höhe des Beitrags
Um die genaue Höhe des Sanierungsbeitrags zu erfahren, ist es notwendig, eine Berechnung auf der Grundlage der Erträge der Vorjahre, der Gebäudegröße und des Kaufpreises des Gebäudes vorzunehmen. Zu diesem Zweck ist es unerlässlich, sich für eine Schätzung an einen qualifizierten Geometer zu wenden oder eine Online-Simulation durchzuführen. In der Regel kann der Betrag von 16.000 € für einen einzelnen Antragsteller in der vierten Einkommensklasse bis zu einem Betrag von mehr als 70.000 € für einen Haushalt mit sechs Personen in der ersten Einkommensklasse reichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Autonomen Provinz Bozen.