Der Umgang mit diesen Abkürzungen, die auf unterschiedliche Arten von Genehmigungsverfahren hinweisen, ist ein echtes Unterfangen. Wir von Idea Casa Plan bieten Ihnen den Schlüssel zum Dolmetschen.
Bauarbeiten
Um zu verstehen, welche Art von Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, ist es notwendig, die Art der Intervention zu bestimmen, die kurz vor der Durchführung steht.
Im 3. Artikel des Gesetzes „Testo Unico dell‘Edilizia“ (d. p. r. 380/2001) sind die verschiedenen Arten von Bauleistungen definiert, die sich wie folgt gliedern:
- Routinewartungsarbeiten (im Zusammenhang mit Reparaturen, Renovierungen oder Ersatz von Gebäudeausbauten, Maßnahmen zur Integration oder Erhaltung bestehender technologischer Systeme in der Effizienz);
- Außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen (d. h. Arbeiten und Änderungen, die zur Renovierung und zum Ersatz auch struktureller Gebäudeteile sowie zur Errichtung und Integration von sanitären und technologischen Dienstleistungen sowie zur Aufspaltung oder Vereinheitlichung von Gebäudeteilen durchgeführt werden, sofern sie das Gesamtvolumen der Gebäude nicht verändern und keine Änderungen in der beabsichtigten Nutzung mit sich bringen;
- Renovierung und konservative Restaurierungsarbeiten (Erhaltung des Baukörpers und Sicherstellung seiner Funktionsfähigkeit durch Maßnahmen wie Konsolidierung, Restaurierung und Renovierung der Gebäudebestandteile, Einfügen von Zusatzelementen und -systemen, die für die Erfordernisse der Nutzung erforderlich sind, Beseitigung von Elementen außerhalb des Baukörpers usw.);
- Gebäudesanierungen (wie z.B. bestimmte Abbrüche, Umbauten, Eliminierungen, Innensanierungen, Außensanierungen, Änderungen oder Einfügungen von neuen Elementen und/oder Installationen);
- Neubau-, Bau- und Stadtentwicklungsarbeiten für das Gebiet, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen;
- Stadtsanierungsarbeiten, um die bestehende städtebauliche Struktur durch eine andere zu ersetzen, die eine systematische Reihe von baulichen Maßnahmen vorsieht, einschließlich der Änderung der Gestaltung von Grundstücken, Blöcken und Straßennetzen.
La Comunicazione di Inizio Lavori (C. I. L.)
Bei normalen Wartungsarbeiten sieht das Gesetz keine Mitteilungspflicht derjenigen vor, die sich für eine Intervention entscheiden. Trotzdem legen einige Gemeinden für diese Interventionen zumindest die Zusendung einer einfachen Mitteilung fest, und einige von ihnen stellen sogar fest, dass sie nach den vorgesehenen einheitlichen Formularen (C. I. L.) erstellt werden.
Im Einzelnen ist die „Comunicazione di Inizio Lavori“ (C. I. L.) ist erforderlich für Interventionen wie z.B.
- Temporäre Arbeiten (mit einem Maximum von 90 Tagen);
- Pflaster- und Ausbauarbeiten für Außenanlagen (z.B. Parkplätze, unterirdische und unzugängliche Hohlräume, Wasserauffangwannen, Tomatenräume, etc;
- Photovoltaik- und Solarmodule für Gebäude, jedoch nicht in Zone A (gemäß den „decreto del Ministro per i lavori pubblici“ Nr. 1444 vom 2. April 1968);
- spielerische, gemeinnützige Bereiche und Ausstattungselemente der zu den Gebäuden gehörenden Bereiche.
Comunicazione Inizio Lavori Asseverata (C. I. L. A.)
Im Falle von außerordentlichen Wartungsarbeiten, die keinen Eingriff in die Strukturen erfordern, wird die „Comunicazione Inizio Lavori Asseverata“ (C. I. L. A.) angefordert, um zu erhalten, was von einem qualifizierten Techniker eingeholt werden muss. Ihre Aufgabe wird es sein, mit Hilfe eines Sonderberichts zu bestätigen, dass die Intervention nicht nur den einschlägigen Vorschriften, sondern auch den lokalen städtebaulichen Instrumenten entspricht, und zwar unter Beifügung der Projektdokumente, in denen sie beschrieben wird.
Segnalazione Certificata di Inizio Attività (S.C.I.A.)
Wenn die durchzuführenden außerordentlichen Wartungsarbeiten nicht zu denjenigen gehören, für die ein C.I.L.A. ausreichend ist, müssen Sie eine „Segnalazione Certificata di Inizio Attività“ (S.C.I.A.) vorlegen. Letzteres ist auch bei der Gebäudesanierung, -sanierung und -sanierung erforderlich.
Denuncia di Inizio Attività (D. I. A.)
Die S. C. I. A. wurde eingeführt, um die „Denuncia di Inizio Attività“ (D. I. A.) zu ersetzen, die als alternatives Verfahren zur Baugenehmigung in den unten aufgeführten Fällen in Kraft bleibt:
- Neubau- oder Stadtumbauprojekte, wenn sie von Ausführungsplänen beliebiger Konfessionen bestimmt sind;
- Neubauprojekte, die in allgemeinen städtebaulichen Plänen geregelt sind, jedoch spezifische Bestimmungen für den Volumenplan enthalten;
- Umstrukturierungsmaßnahmen gemäß Artikel 3. 10 der T. U. U. U., also mit volumetrischen Schwankungen, die eine Baugenehmigung erfordern.
Letzteres ist bei massiven Baumaßnahmen wie Neubauten, Erweiterungen oder Stadterneuerungen erforderlich.