Der Bonus 110 zur Erdbebensicherung ist eine Steuervergünstigung, die auch für das Jahr 2023 verlängert worden ist und für Baumaßnahmen gilt, die darauf abzielen, das Erdbebenrisiko von Gebäuden zu verringern. Bekanntlich hat Italien ein hohes Erdbebenrisiko und jedes Gebiet der Halbinsel ist gemäß seiner Gefährdung klassifiziert. Seit Jahren haben sich die verschiedenen Regierungen zum Ziel gesetzt, Gebäude durch Renovierung und Anpassungen besser vor Erdbeben zu schützen.
Das neue Dekret 11/2023 hat jedoch die Modalitäten zur Inanspruchnahme der Vergünstigung verändert: Möchte man statt der Steuerabsetzung einen Rechnungsrabatt haben oder den Steuerkredit an Dritte abtreten, so ist dies nur möglich, wenn die kommunalen Genehmigungen (BBM, ZeMeT oder Baugenehmigung) vor dem 17. Februar 2023 beantragt worden sind.
Der Bonus Erdbebensicherung sieht vor, dass die Ausgaben für die Maßnahmen zur Erdbebensicherung von Gebäuden von der Steuer abgezogen werden können.
Es gibt verschiedenen Modalitäten und Vergünstigungen, je nachdem, in welchem Jahr die Kosten angefallen sind, in welcher Erdbebenzone sich das Gebäude befindet und welcher Art die durchgeführten Baumaßnahmen gewesen sind.
Erdbebenzonen in Italien und Sicherungsmaßnahmen: Welche sind es
Wie die italienischen Gemeinden in die verschiedenen Risikozonen für Erdbeben aufgeteilt sind, lässt sich im Amtsblatt der Republik Nr. 105 vom 8. Mail 2003 nachlesen. Dort ist die Anordnung des Ministerpräsidenten Nr. 3274 vom 20. März 2003 veröffentlicht.
In dieser Anordnung sind die allgemeinen Grundsätze bestimmt, auf denen die Unterteilung des Staatsgebiets in 4 Erdbebenzonen beruht:
- Zone 1, hohes Risiko – dies sind Gebiete, in denen die Wahrscheinlichkeit eines Erdbebens sehr hoch ist. Regionen: Friaul-Julisch Venetien, Abruzzen, Umbrien, Molise, Kampanien, Sizilien.
- Zone 2, Gebiete mit mittlerer bis hoher seismischer Aktivität, Erdbeben sind möglich. Regionen: Emilia-Romagna, Latium, Marken, Apulien und Basilikata.
- Zone 3, Gebiete mit mittlerer bis niedriger seismischer Aktivität. Regionen: Lombardei, Toskana, Ligurien und Piemont.
- Zone 4, dies ist die sicherste Zone mit niedriger seismischer Aktivität. Regionen: Sardinien, Trentino Südtirol und das Aostatal.
Welche Maßnahmen sind im Erdbebenbonus 110 enthalten
Welche baulichen Maßnahmen fallen unter den Erdbebenbonus? Sie sind verschiedener Art, können aber folgendermaßen zusammengefasst werden:
- Maßnahmen zur Verbesserung einer Immobilie und zur und seismischen Anpassung;
- Arbeiten an den horizontalen Flächen, um ihre Tragfähigkeit zu verstärken und zu festigen;
- Arbeiten zum Zweck der Verbesserung der Tragfähigkeit der vertikalen Strukturen.
Bonus 110 Erdbebensicherung: Die Neuigkeiten im Dekret Nr. 11
Wie bereits erwähnt, werden in Artikel 2 des Dekrets Nr. 11 vom 17. Februar 2023 (dem sogenannten “Kreditblockadedekret”) neue Regeln zur Verwendung der verschiedenen Boni im Bauwesen aufgestellt. Den verschiedenen Einschränkungen und Bedingungen zum Trotz, gibt es immer noch erhebliche wirtschaftliche Vergünstigungen für diejenigen, die Arbeiten zum Zweck der Minderung des Erdbebenrisikos einer Immobilie durchführen lassen.
Dabei kommt dem Datum des 16. Februar 2023 wesentliche Bedeutung zu, denn dies war der letzte Tag vor Inkrafttreten des Dekrets 11/2023. Dieses Datum stellt eine Art Grenzlinie für die Anwendung des Bonus Erdbebensicherung dar. Sehen wir nun, weshalb.
Das Dekret Nr. 11 legt fest, dass ab dem 17. Februar 2023 die “Abtretung des Steuerkredits an Dritte” und der “Rechnungsrabatt” bei Arbeiten, die unter die verschiedenen Boni für den Bausektor fallen, nicht mehr möglich sein werden.
Praktisch bedeutet dies, dass die Kredite nur als Steuerabschlag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können, also sozusagen als Kompensation der zu zahlenden Steuern und im Rahmen der jährlichen Steuerlast.
Gibt es Ausnahmen? Ja, und die Regel dazu kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Diese Einschränkungen gelten nicht für Ausgaben, die bis zum 16. Februar 2023 getätigt worden sind sowie für jene, die zwar nach diesem Datum anfallen werden, für die sich aber nachweisen lässt, dass sie vor dem 16. Februar 2023 geplant worden sind.
Hier nun einige Beispiele, um die Ausnahmen zu veranschaulichen. Eine Baumaßnahme, die zu den im Bonus Erdbebensicherung vorgesehenen Arbeiten zählt, fällt nicht unter die Einschränkung, wenn die Beeidigte Baubeginnmitteilung (BBM) vor dem 16. Februar 2023 eingereicht worden ist.
Gleiches gilt, wenn man geplant hat, die Fenster oder den Heizkessel auszuwechseln und die Terminabsprache vor dem 16. Februar 2023 stattgefunden hat und vielleicht sogar eine Anzahlung geleistet worden ist. In diesem Fall ist nicht entscheidend, ob man die Arbeiten vor diesem Datum hat durchführen lassen, sondern dass man nachweisen kann, dass man vor diesem Zeitpunkt die Anzahlung per Banküberweisung getätigt hat. Alternativ dazu können Kunde und Betrieb jeweils eine eigenverantwortete Erklärung abgeben (Achtung: Eine Falschaussage ist ein Straftatbestand) und bestätigen, dass die Zahlung vor dem 16. Februar erfolgt ist.
Richtlinien zum Bonus Erdbebensicherung
Die Bauarbeiten müssen an Gebäuden vorgenommen werden, die sich in den Zonen mit erhöhtem Erdbebenrisiko befinden, also in den Zonen 1, 2 und 3.
Der Bonus Erdbebensicherung steht den Steuerzahlern bis zum 31. Dezember 2024 zur Verfügung mit einem Absetzbetrag von maximal 90% (zu Beginn waren es 110%) und einem Höchstbetrag von 96.000 Euro pro Wohneinheit (bei Mehrfamilienhäusern wird der Höchstbetrag mit der Anzahl der im Gebäude vorhandenen Wohneinheiten multipliziert).
Steuerabzug über 5 Jahre in Relation zu den Arbeiten zur Erdbebensicherung
Führt man Arbeiten durch, die der Erhöhung der Erdbebensicherheit dienen, ist es möglich, Steuerabzüge zu erhalten. Diese unterscheiden sich anhand verschiedener Faktoren:
- 50% Steuervergünstigung: Arbeiten, die die Erdbebensicherung verbessern, ohne dass sich jedoch die Erdbebenklasse verändert
- 70% Steuervergünstigung: Verbesserungsarbeiten, nach deren Durchführung sich die Erdbebenklasse um eine Stufe verbessert (bei Mehrparteienhäusern bis 75%)
- 80% Steuervergünstigung: die durchgeführten Bauarbeiten führen zu einer Verbesserung des Gebäudes um zwei Erdbebenklassen (bei Mehrparteienhäusern steigt die Vergünstigung auf 85%)
Zum Zeitpunkt, an dem dieser Text entstanden ist – nach der Parlamentsabstimmung vom 30. März 2023 – ist das Gesetz erneut verändert worden. Es sieht nun eine Verlängerung für die Abtretung des Steuerkredits an Dritte für die ehemaligen Gebäude des Instituts für Sozialen Wohnbau vor, für Gebäude, die gemeinnützigen Organisationen gehören sowie für Arbeiten, die unter den Bonus Erdbebensicherung fallen.
Aufgrund der Kassenlage ist die Möglichkeit, für die Kreditabtretung die Modelle F24 zu benutzen, vom Tisch. Banken und Versicherungen, die volle Steuerschubladen haben, wird die Möglichkeit gegeben, mit den 2022 über die verschiedenen Boni im Bausektor erhaltenen Kredite gewöhnlich ausgegebene italienische Staatsanleihen mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren zu kaufen.
Außerdem können mit den Steuerkrediten Schulden bei den Sozialkassen kompensiert werden und sowohl Finanzmakler als auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, die Kredite über zehn statt vier Jahren abzuziehen.







